Barrierefreiheit

Selbsterklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.fit-4-future.de veröffentlichte Website von fit4future.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Aufgrund der eigenen Überprüfung sind die Websites mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2:

  • Fehlende Alternative für audiovisuelle Medien

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.02.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@fit4future.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@fit4future.de einholen.

 

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.fit4future.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de